Nach § 2 Absatz 1 Nr. 2 GUVG können Eigentümer von Flurstücken auf Antrag Mitglied im Wasser- und Bodenverband werden. Eigentümer von Flurstücken sind die im Grundbuch eingetragenen Eigentümer. Sind mehrere Flurstückseigentümer im Grundbuch eingetragen, so besteht eine Mitgliedschaft für das Flurstück nur dann, wenn alle Eigentümer den Antrag stellen. Bei mehreren Eigentümern ist dem Antrag immer eine Vertretungsvollmacht beizulegen. Dies gilt auch, wenn der Vertreter eines Unternehmens den Antrag stellt. Ein Eigentümer muss nicht für alle seine Grundstücke Mitglied im Verband werden. Der Antragsteller wird lediglich Mitglied für die Flurstücke für die er die Mitgliedschaft beantragt hat und die Voraussetzungen nachweist.
Die Mitgliedschaft beginnt jeweils ab dem 01. Januar eines Kalenderjahres. Der Antrag auf Mitgliedschaft muss bis zum 01. Juli des Vorjahres beim Verband vollständig eingereicht werden. Dieser Antrag kann formlos gestellt werden.
Sie können die folgenden Unterlagen für Ihre Antragsstellung benutzen
weiterhin sind beizufügen:
- aktuelle Grundbuchauszüge als Eigentumsnachweis
- Vertretungsvollmacht des Antragstellers (wenn erforderlich)
Bei Problemen oder Fragen zur Antragsstellung beraten und unterstützen wir Sie gern.
Ansprechpartner: Frau Söhring