Der Beitragssatz für das Jahr 2016 wurde durch die Verbandsversammlung auf 7,30 Euro pro Hektar festgesetzt. Als Flächenmaßstab dient die amtliche Fläche aller Flurstücke und Flurstücksteile im Verbandsgebiet. Flurstücke können durch die Verbandsgrenze zerschnitten werden. Die Fläche der Gewässer I. Ordnung ist nicht beitragspflichtig.
Download
Flurstücke und Flucstückteile 2016 | 7.8 MB, Excel
Quellen:
- amtliche Verbandsgrenze, festgesetzt durch das LUGV Brandenburg mit der Datei „ezg25“ (Einzugsgebiete) zum Stichtag 01.06.2015 für das Folgejahr
- amtliches Liegenschaftskataster (ALKIS) der Landesvermessung und Geobasisinformation Brandenburg (LGB) zum Stichtag 01.01.2016 (Flurstücke, Flurstücksteile sowie Eigentumszuordnung)
- Nutzungsarten der amtlichen ALKIS-Daten und Einstufung der Gewässer nach Wasserstraßengesetz und Brandenburgischer Gewässereinteilungsverordnung (Flächen der Gewässer I. Ordnung)
Arbeitsstand:19.01.2016 15.02.2016, geändert nach Anhörung der Verbandsmitglieder