In der Zeit vom 03. August bis 04. Dezember 2020 werden im Verbandsgebiet an den Gewässern II. Ordnung und an den Landesgewässern die Böschungen gemäht und Sohlen gekrautet sowie geplante Grundräumungen durchgeführt. Grundlage der Arbeiten sind die Gewässerunterhaltungspläne des Verbandes. Die betroffenen Gewässer sind im öffentlichen Geoportal des Wasser- und Bodenverbandes dargestellt.
Grundstückseigentümer, Anlieger und Hinterlieger werden gemäß § 41 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) gebeten, das Betreten oder Befahren ihrer Grundstücke zur Gewässerunterhaltung zu ermöglichen und alle Handlungen zu unterlassen, die die Unterhaltung unmöglich machen oder wesentlich erschweren. Bitte beachten Sie, dass auch außerhalb des genannten Zeitraums Kontrollfahrten durchgeführt und Abflusshindernissen entnommen werden.