In der Zeit vom 17. Juli 2023 bis 15. Dezember 2023 werden an den Gewässern II. Ordnung und an den Landesgewässern im Verbandsgebiet die Böschungen gemäht und die Sohlen gekrautet.
Grundlage der Arbeiten sind die Gewässerunterhaltungspläne des Verbandes. Die betroffenen Gewässer sind im öffentlichen Geoportal des Wasser- und Bodenverbandes dargestellt.
Grundstückseigentümer, Anlieger und Hinterlieger werden gemäß § 41 Wasserhaushaltsgesetz gebeten, das Betreten oder Befahren ihrer Grundstücke zur Gewässerunterhaltung zu ermöglichen und alle Handlungen zu unterlassen, die die Unterhaltung unmöglich machen oder wesentlich erschweren.