In der Zeit vom 29. Juli bis 29. November 2019 werden an den Gewässern II. Ordnung und an den Landesgewässern im Verbandsgebiet die Böschungen gemäht und die Sohlen gekrautet. Grundlage der Arbeiten ist der Gewässerunterhaltungsplan des Verbands. Grundstückseigentümer, Anlieger und Hinterlieger werden gemäß § 41 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) gebeten, das Betreten oder Befahren ihrer Grundstücke zur Gewässerunterhaltung zu ermöglichen und alle Handlungen zu unterlassen, die die Unterhaltung unmöglich machen oder wesentlich erschweren.
Nachrichten
Bekanntmachungen
Einladung zur Verbandsschau 2019
Der Wasser- und Bodenverband Uckermark-Havel lädt zu seiner öffentlichen Verbandsschau vom 01.04. bis zum 12.04.2019 ein. Bitte beachten Sie auch die Bekanntmachungen in den Gemeinden.
Mehr erfahren keyboard_arrow_rightEinladung zur Verbandsversammlung 2018
Der Wasser- und Bodenverband Uckermark-Havel führt am Donnerstag, den 06. Dezember 2018, 14:00 Uhr, im Gasthaus „Zur Fähre“, Burgwall, Havelstraße 49/50, 16792 Zehdenick seine ordentliche Verbandsversammlung im Jahr 2018 durch.
Mehr erfahren keyboard_arrow_rightStellenausschreibung Kasse (abgelaufen)
Der Wasser- und Bodenverband Uckermark Havel sucht zum 01.11.2018 in der Geschäftsstelle in Zabelsdorf eine/n Kassenverwalter/in für eine Wochenarbeitszeit von 30 Stunden.
Mehr erfahren keyboard_arrow_rightBöschungsmahd und Sohlenkrautung 2018
In der Zeit vom 30. Juli bis 30. November 2018 werden an den Gewässern II. Ordnung und an den Landesgewässern im Verbandsgebiet die Böschungen gemäht und die Sohlen gekrautet. Grundlage der Arbeiten ist der Gewässerunterhaltungsplan des Verbands. Grundstückseigentümer, Anlieger und Hinterlieger werden gemäß § 41 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) gebeten, das Betreten oder Befahren ihrer Grundstücke zur Gewässerunterhaltung zu ermöglichen und alle Handlungen zu unterlassen, die die Unterhaltung unmöglich machen oder wesentlich erschweren.
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