
Zusätzliche Sohlkrautung

Im Verbandsgebiet sind zunehmend Einbrüche alter Rohrleitungen festzustellen, hier bei Vietmannsdorf in der Uckermark.
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Die jährliche, öffentliche Gewässerschau des Verbands für das Jahr 2015 ist abgeschlossen.
Der Verband ist gesetzlich dazu verpflichtet, Beiträge für die Unterhaltung und den Betrieb von Schöpfwerken auch von Personen und Körperschaften zu erheben, die nicht Verbandsmitglieder sind. Derzeitig werden die Vorbereitungen für die Beitragserhebung getroffen:
Neben den gesetzlichen Pflichtaufgaben kann der Verband auch freiwillige Leistungen gegen Kostenerstattung ausführen: