Böschungsmahd und Sohlenkrautung 2016

In der Zeit vom 01. August bis 30. November 2016 werden an den Gewässern II. Ordnung und an den Landesgewässern im Verbandsgebiet die Böschungen gemäht und die Sohlen gekrautet. Grundlage der Arbeiten ist der Gewässerunterhaltungsplan des Verbands. Grundstückseigentümer, Anlieger und Hinterlieger werden gemäß § 41 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) gebeten, das Betreten oder Befahren ihrer Grundstücke zur Gewässerunterhaltung zu ermöglichen und alle Handlungen zu unterlassen, die die Unterhaltung unmöglich machen oder wesentlich erschweren.

Bitte beachten sie auch die öffentlichen Bekanntmachungen der Mitgliedsgemeinden.

Gewässerunterhaltungsplan 2017

Durch den Verband wurden die Vorentwürfe der Gewässerunterhaltungspläne 2017 zusammengestellt. Diese Vorentwürfe wurden am 30.06.2016 durch den Verbandsbeirat geprüft und diskutiert. Anschließend wurde das Einvernehmen erklärt. Die so zusammengestellten Entwürfe der Gewässerunterhaltungspläne wurden den Wasser- und Naturschutzbehörden mit der Bitte um Zustimmung übergeben.
Mehr erfahren keyboard_arrow_right