Gewässerunterhaltung auf dem Prüfstand

Benchmark Die Gewässerunterhaltungsverbände in Brandenburg haben sich einem vergleichenden Wettbewerb bei der Unterhaltung der Landesgewässer, der wasserwirtschaftlichen Anlagen und Hochwasserschutzanlagen des Landes gestellt. Diese Aufgaben wurden den Verbänden gesetzlich übertragen. Sie werden nach fachlichen Vorgaben des Landesamtes für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz als Wasserwirtschaftsamt des Landes ausgeführt.
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Gewässerunterhaltungsplan 2016

Durch den Verband wurden die Vorentwürfe der Gewässerunterhaltungspläne 2016 zusammengestellt. Diese Vorentwürfe wurden am 23.06.2015 durch den Verbandsbeirat geprüft und diskutiert. Anschließend wurde das Einvernehmen erklärt. Die so zusammengestellten Entwürfe der Gewässerunterhaltungspläne wurden den Wasser- und Naturschutzbehörden mit der Bitte um Zustimmung übergeben.
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Beitragserhebung für Schöpfwerke

Nachdem der Verband die Außerbetriebsetzung aller Schöpfwerke im Verbandsgebiet wegen der ungeklärten Finanzierung bei den Wasserbehörden angezeigt hatte, wurde für drei Schöpfwerke der Weiterbetrieb angeordnet. Es handelt sich um die Schöpfwerke Zehdenick, Mildenberg und Fürstenberg/Havel. Der Verband ist nunmehr verpflichtet, gesonderte Beiträge für die Unterhaltung und den Betrieb dieser Schöpfwerke zu erheben. Zahlungsverpflichtet sind gemäß § 28 WVG Absatz 3 Eigentümer von Grundstücken in den Schöpfwerkspoldern.

Schöpfwerksstandorte

Böschungsmahd und Sohlenkrautung 2015

In der Zeit vom 15. Juli bis 30. November 2015 werden an den Gewässern II. Ordnung und an den Landesgewässern im Verbandsgebiet die Böschungen gemäht und die Sohlen gekrautet. Grundlage der Arbeiten sind die Gewässerunterhaltungspläne des Verbands. Grundstückseigentümer, Anlieger und Hinterlieger werden gemäß § 41 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) gebeten, das Betreten oder Befahren ihrer Grundstücke zur Gewässerunterhaltung zu ermöglichen und alle Handlungen zu unterlassen, die die Unterhaltung unmöglich machen oder wesentlich erschweren.

Bitte beachten sie auch die öffentlichen Bekanntmachungen der Mitgliedsgemeinden.