Einladung zur Verbandsversammlung (geändert)

Der Wasser- und Bodenverband Uckermark-Havel führt am

Donnerstag, den 06. November 2014, 14:00 Uhr
Donnerstag, den 20. November 2014, 14:00 Uhr

im Gasthaus „Zur Fähre“, Burgwall, Havelstraße 49/50,
16792 Zehdenick

seine ordentliche Verbandsversammlung im Jahr 2014 durch. Die Verbandsversammlung ist öffentlich. Um eine telefonische Voranmeldung von Gästen unter der Rufnummer (033080) 60451 wird höflichst gebeten. Folgende Tagesordnung ist vorgesehen:

  1. Begrüßung, Feststellung der Beschlußfähigkeit
  2. Beschluß über die Tagesordnung
  3. Bericht des Verbandsvorstehers über die Verbandstätigkeit 2013/2014
  4. Bericht des Wirtschaftsprüfers über das Jahr 2013 und Beschluß der Verbandsversammlung über die Entlastung des Vorstands
  5. Beschluß über die Wahlordnung und über den Wahlausschuß
  6. Vorstellung der Kandidaten für den Vorstand und Wahl des Vorstands
  7. Wahl des Verbandsvorstehers und des stellvertretenden Verbandsvorstehers
  8. Wahl der Schaubeauftragten
  9. Wahl des Rechnungsprüfungsausschusses
  10. Beschluß über den Wirtschaftsplan 2015

Aus dringenden Gründen musste der Termin der Verbandsversammlung geändert werden. Für den neuen Termin gilt eine verkürzte Ladungsfrist gemäß § 11 (2) der Verbandssatzung. Ort und vorgesehene Tagesordnung bleiben unverändert.

Anreise

 

Kontakt

[button link=“https://www.uckermark-havel.de/geschaeftsstelle/email-geschaeftsstelle/“ color=“grey“ size=“small“]E-Mail an die Geschäftsstelle[/button]

Bewerbung

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Corvin Henry E. (7) hat sich beim Wasser- und Bodenverband um eine Stelle als »Allesfahrer« beworben. Die Bewerbung, illustriert mit einem Mähbagger, wurde zunächst bis zur Vorlage von Zeugnissen zu den Personalakten genommen.

Am Hegensteinbach

Mitarbeiter des Verbands beseitigen im Auftrag des LUGV Brandenburg eine umgebrochene Eiche am Hegensteinbach
Mitarbeiter des Verbands beseitigen im Auftrag des LUGV Brandenburg eine umgebrochene Eiche am Hegensteinbach

Außerbetriebsetzung von Schöpfwerken

Die vollständige Finanzierung des Schöpfwerksbetriebs ist aufgrund rechtlicher Probleme nicht gesichert. Deshalb mußte der WBV Uckermark-Havel die Außerbetriebsetzung der von ihm bisher betriebenen Schöpfwerke anzeigen.

Im Zusammenhang mit der Neufassung der Satzungen der Gewässerunterhaltungsverbände wurde klargestellt, daß Unterhaltung und Betrieb von Schöpfwerken keine gesetzlichen Aufgaben der Verbände sind und deshalb nicht durch Verbandsbeitrag finanziert werden darf.

Unterhaltung und Betrieb von Schöpfwerken sind freiwillige Verbandsaufgaben, deren Kosten ausschließlich durch sogenannte Vorteilshaber zu erstatten sind. Vorteilshaber sind in der Regel die Grundstückseigentümer oder -nutzer im Vorteilsgebiet. Das Vorteilsgebiet ist die Fläche, die ohne den Schöpfwerksbetrieb vernässen würde. Zahlungsverpflichtungen der Vorteilshaber lassen sich aus Brandenburgischen Rechtsvorschriften nur schwer ableiten.

Viele, vor allem gewerbliche und private, Vorteilshaber sind zur vollständigen Erstattung der unvorhergesehenen Kosten entweder garnicht in der Lage oder nicht bereit. Deshalb war der WBV gezwungen, gemäß § 37 BbgWG die Außerbetriebsetzung aller von ihm betriebenen Schöpfwerke zum 01.10.2014 bei den Wasserbehörden anzuzeigen.