Einladung zur Verbandsversammlung

Der Wasser- und Bodenverband »Uckermark-Havel« führt am

Donnerstag, den 28.11.2013, um 14.00 Uhr
im Stechlin-Center in 16775 Stechlin,
Ortsteil Neuglobsow, Stechlinseestraße 17

seine ordentliche Verbandsversammlung im Jahr 2013 durch. Die Verbandsversammlung ist öffentlich. Um eine telefonische Voranmeldung von Gästen unter der Rufnummer 033080 60451 wird höflichst gebeten. Folgende Tagesordnung ist vorgesehen:

  1. Begrüßung
  2. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlußfähigkeit
  3. Beschluß über die Tagesordnung
  4. Bericht des Vorstands über die Gewässerunterhaltung 2012/13 und über das Wirtschaftsjahr 2012
  5. Beschluß über die Entlastung des Vorstands für das Wirtschaftsjahr 2012
  6. Beschluß über den Wirtschaftsplan 2014
Anreise

 

Kontakt

[button link=“https://www.uckermark-havel.de/geschaeftsstelle/email-geschaeftsstelle/“ color=“grey“ size=“small“]E-Mail an die Geschäftsstelle[/button]

Gewässerunterhaltungspläne 2014

Aus den Ergebnissen der Verbandsschau 2013 sowie den Erfahrungen der Vorjahre wurden die Vorentwürfe der Gewässerunterhaltungspläne 2014 zusammengestellt. Diese Vorentwürfe wurden am 27.06.2013 mit dem Verbandsbeirat geprüft und diskutiert. Der Verbandsbeirat hat mehrheitlich sein Einvernehmen zu den Planungen erklärt.
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Ankündigung von Böschungsmahd und Sohlenkrautung 2013

In der Zeit vom 15. Juli bis 30. November 2013 werden an den Gewässern II. Ordnung und an den Landesgewässern im Verbandsgebiet die Böschungen gemäht und Sohlen gekrautet. Grundlage der Arbeiten sind die Gewässerunterhaltungspläne des Verbands. Grundstückseigentümer, Anlieger und Hinterlieger werden gemäß § 41 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) gebeten, das Betreten oder Befahren ihrer Grundstücke zur Gewässerunterhaltung zu ermöglichen und alle Handlungen zu unterlassen, die die Unterhaltung unmöglich machen oder wesentlich erschweren würden.

Verbandsschau 2013 abgeschlossen

Die Verbandsschau für das Jahr 2013 ist abgeschlossen. Das Schaubuch mit den protokollierten Feststellungen über den Zustand der Gewässer wird dem Verbandsvorstand auf seiner nächsten ordentlichen Beratung vorgelegt. Er wird über die Beseitigung festgestellter Mängel und die Zusammenstellung der Gewässerunterhaltungspläne 2014 beschließen. Nachträge für die Gewässerunterhaltungspläne 2013 (Zusammengestellt unter Berücksichtigung der Verbandsschau 2012) sind nicht erforderlich. Zusätzlich werden die Mitgliedsgemeinden über die Feststellungen in ihren Gemeindegebieten informiert.