Neufassung der Verbandssatzung

Die Neufassung der Satzung wurde am 11.06.2014 rückwirkend zum 01.01.2014 veröffentlicht (Abl. 23/2014, S. 760). Gleichzeitig tritt die Satzung vom 21. Dezember 1999 (Abl./AAnz. 2000, S. 466), zuletzt geändert am 14.10.2008 (Abl. S. 44), außer Kraft. Wesentliche Veränderungen gegenüber der bisherigen Satzung sind:

  • Die gesetzlichen Verbandsmitglieder gemäß § 2 GUVG wurden in der Satzung verankert.
  • Der gesetzliche Verbandsbeirat gemäß § 2a GUVG wurde in der Satzung verankert.
  • Die gesetzliche Änderung des Verbandsgebiets zum 01. Januar 2014 gemäß § 1 Abs. 3 GUVG wurde in der Satzung verankert.
  • Der Verband wurde veranlasst, die vorherrschende Rechtsauffassung im Land Brandenburg, nach der Unterhaltung und Betrieb von Schöpfwerken ausschließlich freiwillige Aufgaben des Verbands sind, deren Finanzierung vollständig auf die Vorteilshaber abzuwälzen ist, in der Satzung zu verankern.

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