In der Zeit vom 16. Juli 2024 bis 13. Dezember 2024 werden an ausgewählten Gewässern II. Ordnung und Landesgewässern im Verbandsgebiet die Böschungen gemäht und Sohlen gekrautet. Grundlage der Arbeiten sind die Gewässerunterhaltungspläne des Verbandes. Die betroffenen Gewässer sind im öffentlichen Geoportal des Wasser- und Bodenverbandes dargestellt. Grundstückseigentümer, Anlieger und Hinterlieger werden gemäß § 41 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) gebeten, das Betreten oder Befahren ihrer Grundstücke zur Gewässerunterhaltung zu ermöglichen und alle Handlungen zu unterlassen, die die Unterhaltung unmöglich machen oder wesentlich erschweren.
Nachrichten
Gewässerunterhaltung
Böschungsmahd und Sohlkrautung Frühjahr 2024
In der Zeit vom 20. Mai 2024 bis 12. Juli 2024 werden an ausgewählten Gewässern II. Ordnung und Landesgewässern im Verbandsgebiet die Böschungen gemäht und Sohlen gekrautet. Grundlage der Arbeiten sind die Gewässerunterhaltungspläne des Verbandes. Die betroffenen Gewässer sind im öffentlichen Geoportal des Wasser- und Bodenverbandes dargestellt. Grundstückseigentümer, Anlieger und Hinterlieger werden gemäß § 41 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) gebeten, das Betreten oder Befahren ihrer Grundstücke zur Gewässerunterhaltung zu ermöglichen und alle Handlungen zu unterlassen, die die Unterhaltung unmöglich machen oder wesentlich erschweren.
Böschungsmahd und Sohlenkrautung Herbst 2023
In der Zeit vom 17. Juli 2023 bis 15. Dezember 2023 werden an den Gewässern II. Ordnung und an den Landesgewässern im Verbandsgebiet die Böschungen gemäht und die Sohlen gekrautet.
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Böschungsmahd und Sohlenkrautung Frühjahr 2023
In der Zeit vom 22. Mai 2023 bis 14. Juli 2023 werden an ausgewählten Gewässern II. Ordnung und Landesgewässern im Verbandsgebiet die Böschungen gemäht und Sohlen gekrautet. Grundlage der Arbeiten sind die Gewässerunterhaltungspläne des Verbandes. Die betroffenen Gewässer sind im öffentlichen Geoportal des Wasser- und Bodenverbandes dargestellt. Grundstückseigentümer, Anlieger und Hinterlieger werden gemäß § 41 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) gebeten, das Betreten oder Befahren ihrer Grundstücke zur Gewässerunterhaltung zu ermöglichen und alle Handlungen zu unterlassen, die die Unterhaltung unmöglich machen oder wesentlich erschweren.
Einladung zur Verbandsschau 2023
Der Wasser- und Bodenverband Uckermark-Havel lädt zu seiner öffentlichen Verbandsschau vom 20.03. bis zum 31.03.2023 ein. Bitte beachten Sie auch die Bekanntmachungen in den Gemeinden.
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