In der Zeit vom 01. August bis 09. Dezember 2022 werden im Verbandsgebiet an den Gewässern II. Ordnung und an den Landesgewässern die Böschungen gemäht und Sohlen gekrautet sowie geplante Grundräumungen durchgeführt. Grundlage der Arbeiten sind die Gewässerunterhaltungspläne des Verbandes. Die betroffenen Gewässer sind im öffentlichen Geoportal des Wasser- und Bodenverbandes dargestellt.
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Nachrichten
Gewässerunterhaltung
Böschungsmahd und Sohlenkrautung – Frühjahr 2021
In der Zeit vom 17. Mai bis 09. Juli 2021 werden an ausgewählten Gewässern II. Ordnung und Landesgewässern im Verbandsgebiet die Böschungen gemäht und Sohlen gekrautet. Grundlage der Arbeiten sind die Gewässerunterhaltungspläne des Verbandes.
Mehr erfahren keyboard_arrow_rightBöschungsmahd und Sohlenkrautung – Herbst 2020
In der Zeit vom 03. August bis 04. Dezember 2020 werden im Verbandsgebiet an den Gewässern II. Ordnung und an den Landesgewässern die Böschungen gemäht und Sohlen gekrautet. Grundstückseigentümer, und Anlieger werden gebeten, das Betreten oder Befahren ihrer Grundstücke zur Gewässerunterhaltung zu ermöglichen.
Mehr erfahren keyboard_arrow_rightBöschungsmahd und Sohlkrautung Frühjahr 2020
In der Zeit vom 25. Mai bis 10. Juli 2020 werden an einigen Gewässern im Verbandsgebiet die Böschungen gemäht und Sohlen gekrautet. Die betroffenen Gewässer sind im öffentlichen Geoportal des Wasser- und Bodenverbandes dargestellt.
Mehr erfahren keyboard_arrow_rightBöschungsmahd und Sohlkrautung 2019
In der Zeit vom 29. Juli bis 29. November 2019 werden an den Gewässern II. Ordnung und an den Landesgewässern im Verbandsgebiet die Böschungen gemäht und die Sohlen gekrautet. Grundlage der Arbeiten ist der Gewässerunterhaltungsplan des Verbands. Grundstückseigentümer, Anlieger und Hinterlieger werden gemäß § 41 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) gebeten, das Betreten oder Befahren ihrer Grundstücke zur Gewässerunterhaltung zu ermöglichen und alle Handlungen zu unterlassen, die die Unterhaltung unmöglich machen oder wesentlich erschweren.