Böschungsmahd und Sohlenkrautung Herbst 2022

In der Zeit vom 01. August bis 09. Dezember 2022 werden im Verbandsgebiet an den Gewässern II. Ordnung und an den Landesgewässern die Böschungen gemäht und Sohlen gekrautet sowie geplante Grundräumungen durchgeführt. Grundlage der Arbeiten sind die Gewässerunterhaltungspläne des Verbandes. Die betroffenen Gewässer sind im öffentlichen Geoportal des Wasser- und Bodenverbandes dargestellt.
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Böschungsmahd und Sohlkrautung 2019

In der Zeit vom 29. Juli bis 29. November 2019 werden an den Gewässern II. Ordnung und an den Landesgewässern im Verbandsgebiet die Böschungen gemäht und die Sohlen gekrautet. Grundlage der Arbeiten ist der Gewässerunterhaltungsplan des Verbands. Grundstückseigentümer, Anlieger und Hinterlieger werden gemäß § 41 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) gebeten, das Betreten oder Befahren ihrer Grundstücke zur Gewässerunterhaltung zu ermöglichen und alle Handlungen zu unterlassen, die die Unterhaltung unmöglich machen oder wesentlich erschweren.