Durch gesetzliche Vorschriften des Landes Brandenburg wurde das Verbandsgebiet des Wasser- und Bodenverbands Uckermark-Havel geringfügig verändert.
Bisher wurde die Verbandsgrenze nach den Grenzen der Flurstücke, die der natürlichen Einzugsgebietsgrenze nächstliegend waren, bestimmt. Nach einer Änderung des Gesetzes über die Gründung der Gewässerunterhaltungsverbände vom November 2013 ist ab dem 01.01.2014 die Einzugsgebietsgrenze, basierend auf der Geländetopographie und der Fließrichtung des Wassers zu verwenden. Die Einzugsgebietsgrenze wird jährlich durch das Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (LUGV) rechtsverbindlich bestimmt. Die Veränderungen im Verbandsgebiet des WBV Uckermark-Havel betreffen keine Gewässer und haben keine Auswirkung auf die Gewässerunterhaltungs- und Wirtschaftsplanung. Insgesamt hat sich die Gesamtfläche des Verbandsgebiets nur um rund 0,5% verändert.
Leider wird die Änderung vor allem zu einer Erhöhung des Verwaltungsaufwandes für unsere Mitgliedsgemeinden führen. Zukünftig müssen geteilte Flurstücke in den Umlagesatzungen berücksichtigt werden. Der Verband arbeitet daran, die derzeitigen Übergangsprobleme schnell zu bewältigen.