Der Verband ist gesetzlich dazu verpflichtet, Beiträge für die Unterhaltung und den Betrieb von Schöpfwerken auch von Personen und Körperschaften zu erheben, die nicht Verbandsmitglieder sind. Derzeitig werden die Vorbereitungen für die Beitragserhebung getroffen:
- Finanzierung der Schöpfwerke weiter umstritten (Gransee-Zeitung vom 02.04.2015)
Neben den gesetzlichen Pflichtaufgaben kann der Verband auch freiwillige Leistungen gegen Kostenerstattung ausführen:
- Seilershofer Ufer gesichert (Gransee-Zeitung vom 08.04.2015)